Geschäftsbedingungen Appartementhaus „Am Fichtelberg“

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements zur Beherbergung, sowie alle weiteren für den Gast erbrachten Leistungen durch das Appartementhaus „Am Fichtelberg, Weststrasse 10A im Luftkurort Oberwiesenthal. (nachfolgend Vermieter genannt)
   
2. Vertragsabschluss/Verjährung
   
2.1. Vertragspartner sind der Gast und der Vermieter. Hat ein Dritter für den Gast bestellt. haftet er zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Vertragsverpflichtungen.
2.2. Der Vertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer Buchung/Reservierung seitens des Vermieters, durch Annahme eines als verbindlich bezeichneten Angebotes durch den Gast und der Zahlung des Mietpreises bzw. der vereinbarten Anzahlung.
2.3. Die Vertragsparteien vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Gastes eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt jeweils einen Monat nach dem Tag, an dem der Aufenthalt  nach dem Vertrag enden sollte.  

3. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

3.1. Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Appartement bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.

3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Appartementüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.

3.3. Die vereinbarten Leistungen schließen die jeweilig gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4. Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises innerhalb von 10 Tagen fällig.

3.5. Die Zahlung des Restbetrages erfolgt mit Reiseantritt in bar oder über Kreditkartenzahlung. Wir akzeptieren Maestro, EC, Visa.

3.6. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung und gegen Entgeltberechnung mitgebracht werden.

3.7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber dem Vermieter aufrechnen oder mindern.  

4. Rücktritt des Gastes/Stornierung/Nichtinanspruchnahme der leistungen vom Appartementhaus „Am Fichtelberg“ 

4.1. Ein Rücktritt des Gastes vom Vertrag bedarf der Schriftform. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Das gilt nicht für Rücktritte, die der Gast nicht zu verantworten hat (z.B. höhere Gewalt).

4.2. Der Vermieter ist berechtigt, die Rücktrittspauschale geltend zu machen , die sofern kein Ersatzmieter gefunden wurde, wie folgt berechnet wird:

ab 1 Monat vor Reiseantritt                           –    20 % des Mietpreises

ab 2 Wochen vor Reiseantritt                         –    40 % des Mietpreises

ab 1 Woche vor Reiseantritt                           –    60 % des Mietpreises

ab 2 Tage vor Reiseantritt oder bei Nichtanreise – 90% des Mietpreises.

Erfolgt der Rücktritt länger als ein Monat vor Reiseantritt, so wird nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro berechnet.

4.3. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

5. Rücktritt durch den Vermieter

5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach dem Verstreichen einer gesetzten, angemessenen Frist nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.2. Der Vermieter ist berechtigt außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten: bei höherer Gewalt oder anderen nicht vom Vermieter zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

5.3. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

6.An- und Abreise

6.1. Am Anreisetag steht dem Gast das Appartement ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

6.2. Am vereinbarten Abreisetag ist das Appartement bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Räumung  bis 14.00 Uhr können 50 % des vollen Übernachtungspreises berechnet werden und bis 18.00 Uhr  100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. An- und Abreise

7.1. Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2.Wird dem Mieter ein Stellplatz auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer der Vermieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

8.3. Gerichtsstand ist Chemnitz.

Stand: Juli 2013

   

Apfeltraum Ferienhaus
Fischers Fritze

Besuchen Sie uns auch in unseren Appartements Apfeltraum im Osterzgebirge und Fischersfritze auf der Insel Rügen. Wir freuen uns auf Sie!